Impressum auf einer Website

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Jeder Websitebetreiber sollte die Impressumspflicht kennen und dementsprechend eine solche Kennzeichnung auf seiner Internetseite integriert haben. Aber gilt die Impressumspflicht für jede Website oder sind private Blogs nicht davon betroffen? Und welche Daten gehören in das Impressum auf einer Internetseite? Mein heutiger Beitrag schafft Aufklärung zu diesem spannenden Thema.

Impressumspflicht für alle Websitebetreiber?

Ein Impressum kennst du aus Zeitungen und Zeitschriften und selbsterklärend von Websites. Der Begriff kommt ursprünglich aus dem Presserecht und ist heutzutage für Internetseiten ein wichtiges Thema. Das Impressum erwähnt den Verantwortlichen des Produkts, wie beispielsweise den Herausgeber einer Zeitung oder den Inhaber einer Website. Diese Kennzeichnungspflicht des Anbieters soll speziell im Online-Bereich sicherstellen, dass der Inhaber der Website erkennbar ist und vom Nutzer kontaktiert werden kann. Mit einem Impressum auf einer Internetseite kannst du demzufolge herausfinden, mit wem du es zu tun hast. Das ist wichtig, um Kontakt mit dem Inhaber aufzunehmen und spielt speziell bei rechtlichen Auseinandersetzungen eine grosse Rolle.

Was gehört ins Website-Impressum?

Ein Impressum ist Pflicht auf jeder gewerblichen Seite, egal ob Shop, Blog oder normale Firmenwebsite. Des Weiteren unterliegt deine Seite der Impressumspflicht, wenn du ein Werbebanner zu einem anderen Blog oder eine andere Website auf deiner Internetpräsenz integriert hast. Doch wie muss das Impressum aussehen und welche Daten sind Pflicht?

Websitebetreiber

(Name des Unternehmens oder bei Personen die Angabe des Vor- und Nachnamens).

Adresse

(Name des Unternehmens und Anschrift der Niederlassung oder Sitz der Gesellschaft. Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend).

Vertretung des Unternehmens

(vertretungsberechtigten Gesellschafter bei GbR, OHG Einzelunternehmer, Geschäftsführer bei GmbH oder Vorstände bei AG. Bei Angaben zum Kapital der Gesellschaft muss das Stammkapital, das Grundkapital oder der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlage angeben sein).

Kontakt

(Telefon, Fax und E-Mail).

Aufsichtsbehörde

(zuständige IHK oder ähnliches bei speziellen Dienstleistungen).

Registereintrag

(Handels- oder Vereinsregister oder Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer oder bei Freiberuflern Angabe der Standeskammer).

Umsatzsteuer-ID

(Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer).

Selbsterklärend unterscheiden sich die Pflichtangaben im Impressum je nach Unternehmen wie beispielsweise GmbH, GbR, AG oder Freiberufler. Am besten informierst du dich bei der Stadt oder Verbraucherzentrale über die Impressumspflicht für deine Website.

Fazit: Impressumspflicht für Websitebetreiber beachten

Eine Internetseite ohne oder mit fehlerhaftem Impressum kann zu Abmahnungen führen, gleiches gilt für Accounts im Social Media. Dementsprechend solltest du dich ausführlich informieren, welche Daten in die Kennzeichnungspflicht deiner Website gehören. Im Internet findest du zusätzlich zahlreiche Mustervorlagen und Impressumsgeneratoren für deine Website. Ein Tipp: Neben dem Impressum ist die Datenschutzerklärung wichtig für Internetseiten.

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