Domain registrieren – darauf sollte man achten

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Irgendwann kommt der Tag, da hat man seine Ideen für eine neue Internetseite in die Tat umgesetzt. Nach dem Homepage erstellen will diese nun aber auch online gestellt werden. Der nächste Punkt, den es nun zu klären gilt, ist die Domain. Der Domainname sollte sicherlich passend zum Portal sein, den Besucher neugierig machen und besonders gut in den Suchmaschinen ranken. Nach ein wenig Brainstorming hat man sicherlich irgendwann den passenden Domainnamen für seine Internetseite gefunden, den es nun nur noch zu registrieren gilt – sofern er denn noch verfügbar und nicht bereits registriert ist.

 

Mit etwas Glück ist diese aber noch verfügbar. Doch immer wieder machen Webseitenbetreiber die gleichen Fehler. Selbstverständlich sollte die Domain im Idealfall genau das nach aussen wiedergeben, um was es auch auf dem Portal geht. Allerdings vergessen viele darauf zu achten, dass sie keine fremden Rechte verletzen. Eine noch verfügbare Domain ist schnell registriert und auch eine bereits vergebene Domain kann denkbar schnell gekauft und zum neuen Provider umgezogen werden. Wer jedoch eine teure Abmahnung vermeiden möchte, der sollte die Domain zuvor ausgiebig prüfen.

 

Markennamen vermeiden

 

In erster Linie sollte die neue Domain keine Rechte Dritter verletzen, was beispielsweise der Fall wäre, wenn die Domain einen Markennamen oder den Namen eines Unternehmens enthält, wie es zum Beispiel bei swisscom-webshop.ch, nestle-mal-anders.ch oder helvetia-agentur.ch der Fall wäre. Ein solches Domain Grabbing kann sehr teuer werden – der Streitwert beginnt nicht selten bei mindestens 50‘000 CHF. Lieber erst beim entsprechenden Unternehmen die schriftliche Erlaubnis einholen. Das gilt übrigens auch für die Verwendung von zum Beispiel Namen Prominenter, von Zeitschriften oder Software.

 

Tippfehler-Domains ebenfalls unzulässig

 

Sicherlich wäre die Idee, sich die Domain appel.ch zu registrieren gar nicht so schlecht, wenn man möglichst viele Besucher auf seiner Internetseite haben möchte. Auch googel.ch dürfte wohl den gleichen Effekt haben. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick ganz pfiffig aussieht, endet allerdings auch in diesem Fall in einem Rechtsstreit. Denn eine Domain zu registrieren, die absichtlich auf Tippfehler abzielt, ist ebenfalls unzulässig und eine Verletzung von Schutzrechten.

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